Die Qualifikation von PflegewirtInnen in Konkurrenz zu
BetriebswirtInnen und GesundheitsökonomInnen
Die Einführung eines leistungsbezogenen Entgeltsystems setzt
die Krankenhäuser unter hohen Kostendruck. Es gilt nun die Arbeitsprozesse
sowie alle wirksamen Anreize und Möglichkeiten für mehr Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und Eigenverantwortung auszuschöpfen, ohne die Ansprüche an
Qualität und Humanität der Leistungen und Arbeit zu gefährden und sich dem
Wettbewerb zu stellen. (Vgl. Zwierlein, 1997). Hierzu werden auch bewährte
Managementmodelle aus der Wirtschaft übernommen. Jetzt steht das Krankenhaus
vor der Entscheidung PflegewirtInnen, BetriebswirtInnen oder GesundheitsökonomInnen
mit der Aufgabe der Umstrukturierung zu betrauen. Folgendes Beispiel zeigt auf,
daß PflegewirtInnen für diese Aufgabe besonders qualifiziert und damit
konkurrenzlos sind.
„Patientenorientierte Leistungserfassung, internes
Budgetieren und eine straffe Controllinginstanz dienen vor Ort dazu,
Leistungstransparenz in den Krankenhäusern zu schaffen und den Weg zu ebnen,
eine Äquivalenz zwischen angebotener medizinischer, pflegerischer Leistung und
dem zu zahlenden Preis herbeizuführen.“ (Molzberger, 1997). Es ist leider eine
Tatsache, dass weder die im Krankenhaus tätige Verwaltungsleitung Einsicht in
medizinisch-pflegerische Sachverhalte noch die Ärzte und Pflegekräfte Einsicht
in betriebswirtschaftliche Zusammenhänge haben. Um die Kosten- und
Leistungsstruktur innerhalb der leistungsbezogenen Entgelte sowie die
Erlössitutation des Krankenhauses zu optimieren und die harmonische Kooperation
der einzelnen Berufsgruppen synergistisch zu fördern, wurde im Ketteler Krankenhaus Offenbach/Main
sowie im St. Hildegardis-Krankenhaus
Mainz, aus dieser Zielvorgabe heraus, die Stabsstelle Pflege- und
Medizincontrolling, welche mit je einer angehenden Pflegewirtin der
Katholischen Fachhochschule Mainz besetzt wurden, geschaffen. Grundlage für
diese Entscheidung ist die Tatsache, dass ca. 43 % der Personalkosten im Krankenhaus
auf den Pflege- und Funktionsdienst und ca. 22 % auf die Ärzte verteilt sind
und diese Berufsgruppen die Primärleistung des Krankenhaus repräsentieren. Auf
den Verwaltungsdienst entfallen ca. 6 % der Personalkosten. (Vgl. hierzu
Tabelle 1)
|
Dienstarten |
Struktur der
Personalkosten in % |
|
Ärztlicher
Dienst |
22 |
|
Pflegedienst |
34 |
|
Medizinisch-technischer
Dienst |
11 |
|
Funktionsdienst |
9 |
|
Klinisches
Hauspersonal |
4 |
|
Wirtschafts-
und Versorgungsdienst |
9 |
|
Technischer
Dienst |
2 |
|
Verwaltungsdienst |
6 |
|
Sonderdienste |
1 |
|
Personal
der Ausbildungsstätten |
1 |
|
Sonstiges
Personal |
1 |
Tabelle 1: Struktur der Personalkosten nach Dienstarten
Beispielhaft soll hier die Tätigkeit des Pflege- und
Medizincontrollings im Ketteler
Krankenhaus Offenbach/Main aufgezeigt werden.
Das Ketteler
Krankenhaus ist ein Haus der Grund- und Regelversorgung mit folgenden
Fachabteilungen: Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe,
Anästhesie und interdisziplinäre Intensivmedizin sowie den Belegarztabteilungen
HNO und Orthopädie. Krankenhausträger sind, ebenso wie für das St. Hildegardis-Krankenhaus Mainz,
die Schwestern von der Göttlichen Vorsehung Mainz e. V. Provinz St. Martin.
Die drei Berufsgruppen (Pflegedienst, Verwaltung, Ärztlicher
Dienst) sind in einem typischen Stabliniensystem mit daraus resultierendem
divisionalisiertem Direktorium organisiert. Das Controlling setzt sich aus einem
betriebswirtschaftlichen Controlling, in Person eines Dipl. Volkswirtes, und
einem Pflege- und Medizincontrolling, in Person einer cand. Pflegewirtin im
berufsbegleitendem Studium der Katholischen Fachhochschule Mainz, zusammen.
Diese Zweiteilung des Controllings erfolgte, um das jeweilige
betriebswirtschaftliche mit dem pflegerisch-medizinischem Fachwissen
synergistisch zu verbinden und damit die „natürliche Feindschaft“ zwischen der
Verwaltung und dem pflegerisch-medizinischen Dienst zu überwinden sowie die
Akzeptanz zur Darstellung der Einsparpotentiale innerhalb der Pflege und der
Medizin zu erhöhen.
Als Supervisor für beide Krankenhäuser fungiert der Autor,
der diese Stellen auch implementiert hat. Durch Kooperation zwischen dem Autor
und der Katholischen Fachhochschule, Fachbereich Pflege, Studiengang
Pflegemanagement, wird der Theorie-Praxis-Transfer während des berufsbegleitenden
Studiums in diesen beiden Krankenhäusern erleichtert und evaluiert.
Entsprechendes gilt auch für die vierwöchigen Praktika, welche die StudentInnen
dieser Fachhochschule im Grundstudium absolvieren müssen. Auch hierzu stehen
die beiden Krankenhäuser mit Praktikumstellen im Pflege- und Medizincontrolling
zur Verfügung, die auch sehr frequentiert werden.
Das Pflege- und Medizincontrolling fungiert als
Schnittstelle zwischen Pflegedienst, Medizin und Verwaltung und ist
organisatorisch dem Direktorium des Krankenhauses direkt unterstellt und ist
somit auch Ansprechpartner für den Träger. Dies findet seine Erklärung darin,
dass strategische, strukturverändernde und langfristige
Managemententscheidungen in der Zuständigkeit und Verantwortung des Krankenhausdirektoriums
liegen. Dem Krankenhausträger obliegt die erfolgsbezogene Überwachung der
Krankenhausleitung hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben und das fällen von
Grundsatzentscheidungen.
Aufgaben und
Anforderungen an die Stabsstelle Pflege- und Medizincontrolling
„Controlling
bedeutet nicht <Kontrolle>, sondern kann vielmehr mit dem englischen Wort
<to control> erklärt werden, ist also im Sinne von <steuern>,
<regulieren> zu verstehen.
Controlling = funktionsübergreifendes Steuerungsinstrument
zur Unterstützung
des Management beim
unternehmerischen Entscheidungsprozeß
Controlling = Führungsunterstützungssystem, das in die
Zukunft wirkt. Es
umfasst
Informationsversorgung und zukunftsorientierte
Informationsauswertung
zur Unterstützung der Führung bei der
Entscheidungsfindung
in komplexen Systemen.“ (Hauke, 1993)
Es
stehen also nicht Kontrollprozesse in Form von Schuldzuweisungen im Mittelpunkt
des Controllings sondern die Gestaltung von zukünftigen Prozessen. (Vgl.
Zapp,1997). Es bedeutet auch eine zielorientierte Steuerung der
Geschäftsabläufe innerhalb eines Geschäftsjahres.
Dieser spezialisierte Stab vereinigt die Aufgaben der
Informationssammlung, deren Verarbeitung und Weiterleitung, sowie die Beratung,
Planung und Kontrolle. Diese Stabsstelle erfüllt nur beratende und begleitende
Funktionen. „Weil sie in dieser Form keine persönlichen Vorteile aus einer
Veränderung ziehen können, wird auf deren Vorschläge von allen Beteiligten
häufig sachlicher eingegangen, als auf die Vorschläge von vorgesetzten Stellen.
Einer Stabsstelle werden von den Mitarbeitern weniger persönliche Vorbehalte
und Vorurteile unterstellt. Dadurch kann auf einer entemotionalisierten
Sachebene effizient und problemlösungsorientiert zusammengearbeitet werden.“
(Harms, 1995).
Um den Anforderungen eines modernen Management gerecht zu
werden, wurde entschieden, diese Stabsstelle mit einem Studenten des
Studiengangs Pflegeleitung der Katholischen Fachhochschule in Mainz zu besetzen,
„.. dessen Studienziel es ist, die Studierenden durch ein praxisbezogenes, auf
wissenschaftlicher Grundlage basierendes Studium zu befähigen, selbständig
wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden zu analysieren, zu interpretieren
und anzuwenden.“ (Kellnhauser, 1995).
Das Studium gliedert sich in ein viersemestriges
Grundstudium, welches als Vollzeitstudium durchgeführt wird und mit der
Vorprüfung endet, und dem Hauptstudium vom 5. - 9. Semester, welches als
berufsbegleitendes Studium gestaltet ist. Für diese 2 Jahre wird vom Studenten
erwartet, dass er sich um ein befristetes Anstellungsverhältnis mit
entsprechender monetärer Vergütung bemüht. Während dieser Zeit werden 300 Semesterwochenstunden
im Jahr in Form von zwei mal vierwöchigen Blockseminaren veranstaltet. Die berufspraktische
Tätigkeit wird von der Fachhochschule wissenschaftlich begleitet. Das achte
Semester schließt mit der Diplomabschlussprüfung. Im neunten Semester wird die
Diplomarbeit gefertigt (Vgl. Kellnhauser, 1995).
Durch die Studienbereiche Pflegewissenschaft, Management (u.a.
Krankenhausbetriebswirtschaftslehre, Mitarbeiterführung) sowie Ökonomie (z.B.
Volkswirtschaftslehre, Informatik, Rechnungswesen, Sozialpolitik, Statistik)
und Medizin werden die erforderlichen Kenntnisse für diese Tätigkeit erworben.
Weiterhin wird für diese Stabsstelle die Fachweiterbildung Anästhesie und
Intensivpflege oder die Fachweiterbildung Operationsdienst, sowie Erfahrung und
Qualifikation im mittleren Management vorausgesetzt. Der Inhaber dieser Stabsstelle
erarbeitet u. a. mit dem Pflegedienst Stellenbeschreibungen,
Tätigkeitsstandards und Standardpflegepläne, mit den Ärzten und dem
pflegerischen Dienst Critical Pathways
(Vgl. Müller, 1998) durch vorherige Kosten-Nutzen-Analysen,
damit keine Maximierungstendenzen verfolgt und dabei häufig im Grunde genommen
entbehrliche Leistungen als unabdingbar notwendig deklariert und in Kauf
genommen werden, ohne Berücksichtigung der dabei entstehenden Kosten. (Vgl.
Eichhorn, 1995)
Da durch die neuen Entgeltformen die Ärzte unmittelbar
Budgetverantwortung übernommen haben, d. h. durch die Festlegung der ICD-10-SGB
V und OPS-301 wird am Ende der Behandlung der Abrechnungsmodus festgelegt,
bietet die Stabsstelle Hilfe bei der Zuordnung der entsprechenden
Entgeltform an, um das verbleibende Restbudget damit zu entlasten. Auch die
Überprüfung der Abrechnungsart sowie die Freisetzung der Abrechnung erfolgt
durch dieses Stelle. Sie hat also unmittelbar Einfluss auf die Erlöse des Krankenhauses.
(Vgl. Müller, 1996)
Um evtl. Verweildauerverlängerungen durch nosokominale
Infektionen vorzubeugen, kooperiert sie eng mit der Hygienefachpflegerin. „1989
veröffentlichte die Deutsche Krankenhausgesellschaft
das Ergebnis einer Studie, nach der die Infektionsrate für Patienten in
Akutkrankenhäusern zwischen 5,7 und 6,3 Prozent lag. Ein großer Teil der
Erkrankungen verläuft „normal“, es kommt jedoch zu einer Verlängerung des
Hospitalaufenthaltes von zehn - zwölf Tagen.“ (Möllenhoff, 1995).
Weiterhin kooperiert sie u. a. mit dem Einkauf, der
Patientenverwaltung, Physikalischen Therapie, Labor etc., also interdisziplinär
mit allen Leistungserbringer im Ketteler
Krankenhaus, damit für die Kalkulation des neuen Entgeltsystems die
benötigten Daten zur Verfügung stehen bzw. Änderungen z. B. in der
Ablauforganisation erreicht werden können. (Vgl. Müller, 1998). Zu den weiteren
Aufgaben gehört die betriebswirtschaftliche Schulung der Ärzte und
Pflegekräfte.
Seit
kurzem wird in enger Kooperation zwischen der Pflegewirtin und dem Aufnahmearzt
gemeinsam entschieden, welcher Versorgung der Patient nach § 39 SGB V (vor-
oder nachstationär, ambulante Operation, teil- oder vollstationär) zugeführt
wird. Als Entscheidungshilfe stehen neben der medizinischen und pflegerischen
Diagnose, das häusliche Umfeld und die medizinisch-pflegerische Infrastruktur
am Wohnort des Patienten, die aktuellen Belegstatistiken des Krankenhauses zur
Verfügung. Auch die korrekte Verteilung der Patienten auf die jeweilige
Fachrichtung sowie die Steuerung der Belegung auf Station anhand der täglichen
Einstufung nach der P-PR, erfolgt durch einen Konsens zwischen der Pflegewirtin
und dem Aufnahmearzt. Um dies umzusetzen wurde, unter Federführung des Pflege-
und Medizincontrollings, die Aufnahmeprozedur neu gestaltet und die Abläufe,
wie die Kooperation der einzelnen Berufsgruppen, harmonisiert.
Kombiniert
mit täglichen Pflegevisiten auf den einzelnen Stationen und Fallbesprechungen
durch die Pflegewirtin mit den betreffenden Ärzten und Pflegekräften, werden
Fehlbelegungen vermieden.
Auch
die Prozesse innerhalb der vor- und nachstationären Behandlung sowie dem
ambulanten Operieren werden durch die Pflegewirtin modelliert.
Anhand
der täglich gemeldeten OP-Ressourcen werden
in Absprache mit dem OP-Manager die Patienten zur OP einbestellt. Nicht das
freie Bett bestimmt im operativen Fachbereich das Einbestellen des Patienten,
sondern die OP-Ressource.
Ein wesentlicher Ansatzpunkt
zur Optimierung der OP-Organisation, ist die tägliche realistische Planung
der Eingriffe während der Regelarbeitszeit und die Termindisziplin der
Operateure. Die Realisierung dieser Punkte wird in einer interdisziplinären
autonomen Steuerung durch einen OP-Manager gesehen. Dieser OP-Manager wird
durch den Chefarzt der Anästhesie repräsentiert und in seiner Arbeit durch das
Pflege- und Medizincontrolling unterstützt.
Der OP-Manager ist dem Direktorium der Klinik direkt
unterstellt und seine Befugnisse wurden in einer Stellenbeschreibung
schriftlich fixiert.
Am Vortag werden bis 14 Uhr die geplanten Operationen dem
OP-Manager gemeldet. Aufgrund der kritischen
Pfade und der Eingriffsklassen jeder Fachabteilung, die von der
Pflegewirtin derzeit ermittelt werden, werden die geplanten Operationen auf die
einzelnen OP-Säle zukünftig fachübergreifend zugeteilt. Aufgrund dieser Planung
kann nun das vorhandene Personal optimal eingesetzt werden. Notfälle oder
zusätzliche Operationen werden dem OP-Manager unmittelbar gemeldet und dieser
entscheidet letztendlich ob, wann und wo diese Eingriffe durchgeführt werden.
(Vgl. Müller, 1998)
Durch
das neue Entgeltsystem und die damit verbundenen Kombinationsmöglichkeiten,
bleiben Widersprüche durch die Krankenkassen nicht aus. Auch hier wird das
Pflege- und Medizincontrolling gefordert. Es gilt nun Arzt- und OP-Berichte zu
analysieren, die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen und Gespräche mit den Ärzten
zu führen, um die Forderung des Krankenhauses durchzusetzen oder in
Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung des Krankenhauses die Klage argumentativ
für das Sozialgericht vorzubereiten. Es gilt der Merksatz: so wie in der LKA
(Leistungs- und Kalkulationsaufstellung) kalkuliert wurde, so wird auch abgerechnet,
damit eine „Punktlandung“ am Ende des Geschäftsjahres erreicht wird. Das Ziel
ist es, die Ausgleichsmechanismen nach § 12 Abs. 5 der
Bundespflegesatzverordnung (BPflV) zu umgehen und damit ggf. einer
Budgetsenkung in der nächsten Pflegesatzverhandlung vorzubeugen. Da manche
Krankenkasse entgegen den Landesverträgen nach § 112 SGB V und der herrschen
Rechtsmeinung die (deklaratorische!) Kostenzusagen, auch retrospektiv,
befristet oder z.B. anhand des ICD´s
in Kombination
mit dem Lebensalter einfach entscheidet, die Operation hätte auch ambulant
erfolgen können, obliegt es auch hier der Pflegewirtin argumentativ aktiv zu
werden und die Kostenzusage einzuholen. Auch bei Fehlbelegungsprüfungen
durch den Medizinischen Dienst der
Krankenkassen (MDK) ist sie involviert und trägt Sorge, daß diese Prüfungen
anhand der kompletten Krankenakte, im Beisein des Chefarztes und ihrer Person
in der Klinik zeitnah durchgeführt werden.
Das
Pflege- und Medizincontrolling ist auch direkter Ansprechpartner bei anfrage der
Krankenkassen oder des MDK`s.
Der
heutige Krankenhausbetrieb fordert von der Pflege und der Medizin ein modernes,
die ökonomischen Rahmenbedingungen berücksichtigendes Führungsverhalten. Hierzu
gehört auch eine Berücksichtigung der kosten- und leistungsmäßigen Parameter
unter humanitären Gesichtspunkten.
Es
ist nicht länger akzeptabel, dass „ ... viele leitende Krankenhausärzte ihre
klinische Autonomie (diagnostisch-therapeutische Entscheidungsfreiheit und
Eigenverantwortung) auch auf Bereiche der Organisation und der Finanzgebarung
ausdehnen und den Vollzug ihrer ärztlichen Aufgaben auch unter
organisatorischen Aspekten als ihre eigenständige Tätigkeit ansehen; weitgehend
ohne Rücksicht auf die dadurch entstehenden Kosten einerseits und den durch die
Finanzierung begrenzten Finanzrahmen des Krankenhauses andererseits. Für viele
leitende Krankenhausärzte sind sowohl der Pflegedienst als auch die Versorgung
und die Verwaltung nur Mittel zum Zweck, um ihre klinisch eigenständige
Tätigkeit durchführen zu können.“ (Siegfried Eichhorn, 1995).
Pflegedienstleitungen und Chefärzte werden seitens der Verwaltung oft nicht am
Entscheidungsprozeß über die Personal- und Finanzpolitik beteiligt und werden
damit von der ökonomischen Verantwortung ausgeschlossen, da diese Berufsgruppen
„... sowieso keine Ahnung von dieser Materie haben“ (so ein Verwaltungsdirektor
in einem persönlichen Gespräch mit dem Autor).
Aus
diesem Grund sind die Pflegewirte für das moderne Management wichtig. Nur diese
Berufsgruppe vereinigt pflegerisches, medizinisches und
betriebswirtschaftliches Wissen. Sie kennen die Befindlichkeiten jeder
Berufsgruppe im Krankenhaus und kennen den Krankenhausbetrieb durch ihre
vorhergehende Tätigkeit als Pflegekraft. Dadurch werden die PflegewirtInnen von
allen Berufsgruppen akzeptiert und sind in die Personal- und Finanzpolitik des
Krankenhauses eingebunden. GesundheitsökonomInnen und BetriebswirtInnen
erreichen nur erschwert diese Akzeptanz und werden auch sehr schnell an ihre
fachlichen Grenzen herangeführt.
Eduard
Zwierlein, Klinikmanagement, Erfolgsstrategien für die Zukunft. Urban &
Schwarzenberg, München-Wien-Baltimore 1997, S. 4.
Bernd Molzber, Umgang mit Rechtsunsicherheit und Gesetzesinflation am Beispiel der Pflegesatzverhandlungen. In: Klinikmanagement, Erfolgsstrategien für die Zukunft. Urban & Schwarzenberg, München-Wien-Baltimore 1997, S. 84.
Winfried Zapp, Controlling als ein Instrument für die Gestaltung von Unternehmensprozessen. In: Klinikmanagement, Erfolgsstrategien für die Zukunft. Urban & Schwarzenberg, München-Wien-Baltimore 1997, S. 482.
Thorsten Müller, Case-Management und Critical Pathway. In: Die Schwester Der Pfleger 6/98, Bibliomed Verlag Melsungen, 1998, S. 478.
Thorsten Müller, Leistungs- und Organisationsverbesserungen in der Anästhesie. In: Plexus 4/98, Pabst Science Publishers Düsseldorf 1998, S. 3 ff..
Thorsten Müller, Joachim Waas, Leistungs- und Organisationsverbesserungen in OP und Anästhesie, Pflege Zeitschrift 9, Kohlhammer 1997, S, 526 ff..
Thorsten Müller, Joachim Waas, Die pflegerische Stabsstelle Controlling. In: Die Schwester Der Pfleger 12/96, Bibliomed Verlag Melsungen 1996.
Thorsten Müller, Pflegen und kalkulieren: Mit Pauschalen arbeiten. In: Heilberufe 4/98, Verlag Urban & Vogel, München 1998, S. 40 ff..
Siegfried Eichhorn, Barbara Schmidt-Rettig, Krankenhausmanagement im Werte- und Strukturwandel, Kohlhammer Stuttgart 1995, S. 371 f..
Hannelore Möllenhoff, Hygiene für Pflegeberufe, Urban & Schwarzenberg München-Wien-Baltimore 1995.
Edith Kellnhauser, Der Studiengang
Pflegeleitung/Pflegepädagogik. In: Die Schwester Der Pfleger 3/95, Bibliomed
Verlag Melsungen, 1995, S. 196 ff..
Käthe Harms In: BALK Info, Heft 18, II. Quartal 1995, S. 8.
E. Hauke (Hrsg.) Controlling in Krankenhaus Band 1, Ueberreuter, Austria 1993, S. 3.