Pflegen und
kalkulieren: Mit Pauschalen
arbeiten
Einführung
Durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) stehen die Kosten
der Gesundheitsversorgung im Brennpunkt, und damit verbunden auch die Kosten,
welche in der Pflege entstehen. Nun müssen die Pflegekräfte beginnen, die
Ergebnisse ihrer Pflege und die damit verbundenen Kosten auszuwerten.
Pflegekräfte müssen die Leistung und die Kosten ihrer Arbeit gegenüber anderen
Pflegekräften, aber auch anderen im Gesundheitsbereich Tätigen, sowie
Politikern aller Ebenen deutlich aufzeigen. Durch die neuen Rahmenbedingungen
im Gesundheitswesen müssen die Pflegekräfte vor Ort in der Lage sein, eine gute
Pflege sicherzustellen. (Vgl. Stellungnahme des CNR, Harare, Simbabwe, 1995).
Konsequenzen des neuen
Entgeltsystems
Das
neue Entgeltsystem besteht aus den folgenden vier Entgeltelementen:
Flexible
Budget: Pauschalierte Entgelte
Abteilungspflegesätze Fallpauschalen
Basispflegesatz Sonderentgelte
Um die kostenmäßigen Auswirkungen von den pauschalierten
Entgelten beurteilen zu können, wird eine Trennung der Fallpauschalen sowie
Sonderentgelten und dem Budgetbereich vorgenommen,
Schätzungsweise werden von diesen Entgelten, bezogen auf das
gesamte Krankenhaus, etwa 20 - 25% des Kostenvolumens erfasst. (Vgl. Tuschen /
Quaas, 1995, S. 62).
Im folgenden werden Handlungsstrategien für die
Fallpauschalen vorgestellt, bei deren innerbetrieblichen Nachkalkulation, auch
unter dem Budgetdeckel, Gewinne erwirtschaftet werden können und deren
tatsächlichen Ist-Kosten den Krankenkassen nicht offengelegt werden müssen.
Die Fallpauschale vergütet sämtliche Leistungen des
Krankenhauses, unabhängig von der Behandlungsdauer, die im Rahmen einer
Behandlung eines Patienten von der Aufnahme bis zur Entlassung eines Patienten
anfallen bis zum Erreichen der Grenzverweildauer.
Quelle:
BMG
Es entsteht nun der Anreiz, die Kosten mittels einer
Kostensteuerung, unterhalb des Preises der entsprechenden Fallpauschale zu
halten und die Leistungen dort zu steigern, wo der Gewinn am größten ist, d.h.
die Kosten müssen limitiert werden.
Die Verweildauer wird sich weiter reduzieren und damit der
Bedarf an Krankenhausbetten, der sich in den nächsten Jahren, je nach
Fachgebiet, um bis zu 30% reduzieren wird. (Vgl. Eichhorn, 1995 S. 26).
Die Nachkalkulation der pauschalierten Entgelte sind ohne
vorherige Kostenverteilung und -zurechnung auf Leistungen und Kostenstellen
nicht möglich. Um die Kosten und Leistungen der Pflege transparent zu machen,
müssen die verschiedenen Kosten (Kostenarten) zu den die Kosten verursachenden
Stellen (Kostenstellen) exakt zugeordnet werden können. Die folgende
Kalkulationsmodule, gegliedert nach Kostenstellengruppen und Leistungsarten,
sind in einer Fallpauschale enthalten:
·
Stationsmodul, welches dem
ärztlichen und pflegerischen Personaleinsatz auf der Normal- und
Intensivstation erfasst, incl. des medizinischen Sachbedarfs
·
Operationsmodul, welches
wiederum den ärztlichen und pflegerischen Personaleinsatz im Operationsbereich,
sowie den Sachmittelverbrauch beinhaltet.
·
Funktionsmodul, umfasst die
Personal- und Sachkosten der Funktionsdiagnostik, wie z. B. Röntgen, Labor.
·
Basismodul, umfasst die
sogenannten Hotelkosten, wie Kosten der Verwaltung, Strom, Wasser, Gas, Pforte
etc.
Quelle:
BMG
Es sind eigentlich nur ausnahmsweise die tatsächlichen
Kosten des einzelnen Falles von Bedeutung; in aller Regel interessieren nur die
Durchschnittskosten innerhalb einer Fallpauschale.
Wie und wo kann
sich die Pflege auf Normalstation in die Nachkalkulation der Fallpauschale
einbringen?
Ca. 65% der Gesamtkosten eines Krankenhauses sind
Personalkosten, dagegen entfallen 34% Prozent auf Materialkosten (Vgl. Peters/Schär,
1994, S. 224). Aus diesem Grund sollte die Aufmerksamkeit einem effizienten
Personalmanagement gewidmet werden, welches bisher im Pflegedienst nicht
gebührend Berücksichtigung fand. Grundlage für den wirtschaftlichen Erfolg des
Pflegedienstes ist somit der rationelle Einsatz von Pflegekräften,
medizinischem Material und Arbeitszeit. Es ist immer noch zu beobachten, das
sich vermehrt um die Entwicklung der Sachkosten gekümmert wird, als
Arbeitsabläufe kritisch zu hinterfragen. Denn hier liegen meines Erachtens noch
jede Menge Ressourcen frei.
Fallpauschalen bewirken sowohl eine Verkürzung der
Verweildauer als auch den Rückgang der Belegungsrate, erhöhen aber die
Pflegeintensität. Aufgrund der reduzierten Belegung und der damit verbundenen
verminderten Erlösen, ist es für das Management wirtschaftlich naheliegend, den
Pflegesektor kritisch zu überprüfen. Es ist nun Aufgabe der Pflegedirektion,
anhand der aus der Pflegedokumentation gewonnenen Statistiken
(Pflegezeitaufwand, Patientenkategorien, Materialaufwand), die neue Situation
objektiv darzustellen. Es gilt aufzuzeigen, dass die Patienten pflegeintensiver
und bereits in der Grundpflege in hohen Maße von professioneller Pflege
abhängig sind. Viele Patienten haben mehrere Hauptdiagnosen und weisen vielfach
Multimorbidität auf. Dazu kommen hohes Alter, vorausgegangene unzureichende
Ernährung und oft ein Gefühl der Hoffnungslosigkeit. (Vgl. Kellnhauser, 1988).
Die demographischen und sozioökonomischen Strukturveränderungen bei der zu
versorgenden Bevölkerung haben zu einem neuen, äußerst kostenintensiven „Patientenmorbiditätsspektrum“
geführt. (Vgl. Mis, 1996) Nun bedarf es sogar einer höheren Anzahl
qualifizierter Pflegekräfte, um eine komplexe Krankenpflege einschließlich der
psychosozialen Bedürfnissen gezielt zu planen, effizient durchzuführen und
problemorientiert dokumentieren zu können. Es gilt zu fordern, dass die
Stationsleitung eine monatliche Leistungsstatistik erhält, in denen der
Leistungsstand ihrer Einheit monetär ausgedrückt wird.
Die Pflege-Personalregelung (P-PR)
Durch die Einführung der P-PR ergab sich aus dem Vorhaben der
Personalbemessung für den Pflegebereich zugleich auch die Möglichkeit zu deren
Leistungsbemessung. Die Zuordnung nach Pflegestufe besagt, dass für die
pflegerische Betreuung eines Patienten ein bestimmter pflegerischer Zeitaufwand
pro Tag in Minuten anfällt.
Durch die Einstufung in eine Pflegekategorie hat die
Pflegekraft unmittelbar Einfluss auf die Kostensituation eines Falles, d. h.
stuft sie den Patienten ihrer Meinung nach in die Pflegestufe A2/S2 ein,
welches 108 Minuten bedeutet, obwohl dieser Patient nach Überprüfung in die
Pflegestufe A1/S2 gehört (92 Minuten) wird deutlich, dass für diesen Fall die
Personalkosten falsch hoch sind, bei der Annahme, eine Pflegeminute kostet 1
DM, sind in diesem Beispiel schon 16 DM pro Tag und Patient zu hohe
Personalkosten veranschlagt worden. Daraus folgernd wird deutlich, dass man gut
beraten ist, einen Haus bzw. abteilungsinternen Katalog der
Eingruppierungsmerkmale für die einzelnen Pflegestufen zu erarbeiten, um einer
Fehleinschätzung vorzubeugen, sowie beim Übergabegespräch, vorzugsweise am Bett
des Patienten oder besser bei einer Pflegevisite, diese Einstufung vor Ort
gleich zu reflektieren. Je konkreter alle Pflegemaßnahmen dokumentiert und der
Pflegebericht geführt werden, desto konkreter kann die Einstufung vorgenommen
und damit die Kalkulation durchgeführt werden.
Pflegestandard
Die Zukunft der Leistungserfassung setzt auf Leistungskataloge oder sog. Patienten-Behandlungs-Leitlinien, deren Inhalt Pflegestandards und Standardpflegepläne sind. Wobei Pflegestandards definiert werden, als eine „allgemein gültige und akzeptierte Norm, die den Aufgabenbereich und die Qualität der Pflege definieren.“ (Stoesser, 1993)
Standards werden benötigt, um für Ressourcen im Pflegedienst
argumentieren zu können und sie dienen als Entscheidungshilfe für Prioritäten
in der Pflege. Außerdem lässt sich damit beurteilen, welche Kombinationen von
Fertigkeiten das Pflegepersonal besitzen muss und wie das Verhältnis
Kosten/Leistung der Pflege zu bewerten ist. Außerdem müssen die Pflegekräfte
imstande sein, ihre berufliche Praxis definieren zu können, da sie eine
gesetzliche (hier § 4 KrankenpflegeG) Pflicht und eine gesellschaftliche
Verantwortung für die bestmögliche Pflege ihrer Patienten/Kunden haben.
Die Verfahrensanleitungen innerhalb dieser Pflegestandards
müssen genausten überprüft sowie durchdacht sein und transparent gemacht
werden, sowie im Vorfeld die Verantwortlichkeiten und Kompetenzen
widerspruchsfrei und eindeutig in einer Stellenbeschreibung geregelt werden.
Diese Standards sollten dann zu Patientenbehandlungsleitlinien
(Guideline) für
jede einzelne Fallpauschale zusammengeführt werden und damit exemplarisch den
Verlauf eines stationären Krankenhausaufenthaltes aufzeigen. Diese Guidelines
garantieren dann einen zunehmenden Skalenertrag und obendrein noch eine
transparente Qualitätssicherung.
In Ergänzung zu diesen Guidelines sollte für jede Station
ein Pflegekonzept erarbeitet werden, welches die Konzeption der Arbeitsabläufe
und die Ziele der Station dokumentiert. Diese Konzepte sollten dann in die
jeweilige Ablauforganisation und Teilstrategie der Klinik eingebunden werden.
(Vgl. Harms/Kühnapfel, 1996)
Inhaltlich wird dieses Pflegekonzept mit einer
Pflegephilosophie, einer Pflegetheorie und einem Pflegesystem ausgefüllt.
Personalmanagement
Wie bereits aufgezeigt, sind die Personalkosten eigentlich
der Hauptanteil der Gesamtkosten eines Krankenhauses. Um diese zu senken, ist zu empfehlen in den Standards aufzuzeigen,
für welche Tätigkeit wird welche Profession benötigt? D.h. delegieren von
Aufgaben an das Pflegepersonalsubsystem.

Das Pflegepersonalsubsystem (Quelle WHO)
Es entstehen qualitative Leerkosten, wenn eine examinierte
Pflegekraft zu rd. 30% mit nicht pflegerischen Arbeiten ausgefüllt ist, die
ebenso gut von pflegerischen Hilfspersonal ausgeführt werden. Dies führt zu
einer Erhöhung der Selbstkosten, da examinierte Pflegekräfte höher eingruppiert
sind als Hilfskräfte.
In der Ablauforganisation liegen erhebliche
Verbesserungspotentiale, deren Nutzung zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit
und zur Verbesserung der Pflegequalität führen kann:
Folgende Fragen sollte man sich hierzu stellen:
·
Wie sind die Organisationsstrukturen im Pflege und
Funktionsbereich?
·
Wo bestehen Schnittstellenprobleme, Überschneidungen,
Leerläufe?
·
Welcher Zentralisierungsgrad ist vorhanden (Checkliste DKG)?
·
Wo können Arbeitsabläufe gestrafft werden?
·
Wie können vorhandene Ressourcen besser genutzt werden?
·
Wie können Reibungsverluste in der Zusammenarbeit
aufgefangen werden?
·
Wo muss die Ausstattung verbessert werden?
·
Welche Arbeitsmittel müssen bereitgestellt werden?
Quelle:
Kurrath-Lies
Des weiteren müssen Dienstpläne nach dem tatsächlichen Bedarf und nicht nach persönlichen Vorlieben erstellt werden. „Die Einstellung „Ich nehme immer am Freitag zusammen mit meiner Freundin auf Station X frei“ sind zu revidieren“ (Kellnhauser, 1988)
Es stehen sicherlich die nicht immer unberechtigten
Forderungen des Pflegepersonals nach einer ihren Wünschen besser
entgegenkommender Arbeitszeitregelung und Dienstplangestaltung den
Erfordernissen der Patientenversorgung gegenüber. Der heute immer noch
praktizierte Schichtdienst kommt den tageszeitlichen Wünschen und
Bedürfnissen des Patienten viel weniger
entgegen, als z.B. Kernarbeitszeiten. Somit werden auch kostenwirtschaftliche
Ziele beeinträchtigt: Die Forderung nach der Fünftagewoche, verbunden mit einem
freien Wochenende innerhalb von 14 Tagen, führt zwangsläufig zu einer
Reduzierung der Personalbesetzung am Wochenende auf 50 %. Die daraus folgernde
verminderte Betriebsbereitschaft des Krankenhauses bewirkt entweder eine
Verlängerung der Verweildauer des Patienten oder Mindestausnutzung der
Kapazität, verbunden mit unnötigen Leerkosten. (Vgl. Eichhorn, 1977). Folgendes
Beispiel soll dies verdeutlichen:
Ein beatmeter Patient wird nicht am Wochenende extubiert,
weil zuwenig Fachpflegepersonal anwesend ist, welches den Patienten nach der
Extubtation psychisch betreuen und medizinisch überwachen kann. Sondern er wird
am Montag extubiert, wenn die Schicht wieder zu 100 % besetzt wird. Damit
entstehen unnötige Mehrkosten durch die Verlängerung der Verweildauer auf der
Intensivstation.
Eine Krankenpflegehelferin (KPH) kann kostengünstiger sein
als eine Krankenschwester. Die KPH muß aber konsequent nach ihrer Qualifikation
eingesetzt werden. Das Führungsinstrument hierzu ist die Stellenbeschreibung.
Auch sollten Vorbehaltsaufgaben (darunter sind Tätigkeiten zu verstehen, deren
Erfüllung an eine bestimmte Bedingung in der Person des Aufgabenträgers, vor
allem an seine Qualifikation geknüpft sind) zwischen den verschiedenen
Professionen in der Pflege klar definiert werden.
4.
Literaturverzeichnis
BUNDESMINISTERIUM
FÜR GESUNDHEIT: „Leitfaden zur Einführung von Fallpauschalen und
Sonderentgelten gemäß Bundespflegesatzverordnung 1995“, Nomos
Verlagsgesellschaft Baden-Baden, 1995
EICHHORN,
S.: „Krankenhausbetriebslehre Band II“, 3. Überarbeitete und erweiterte
Auflage, Verlag W. Kohlhammer, Köln 1976
EICHHORN,
S: „Krankenhausbetriebslehre Band III“, Verlag W. Kohlhammmer, Köln 1987
EICHHORN/SCHMIDT-RETTIG
(Hrsg): „Krankenhausmanagement im Werte und Strukturwandel“, Verlag W.
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HARRINGTON, P.: Nursing Management,
Chicago, 19, No1, S. 24, 1988
HARMS,
K., KÜHNAPFEL, S.: „Professionalisierung und Qualitätsentwicklung“ in Die
Schwester/Der Pfleger, 35. Jahrgang 3/96 S. 243 ff.
Kellnhauser, E.: „Auswirkungen auf die Pflege
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KURRATH-LIES,
G.: „Gesundheitsstrukturgesetz und Qualitätssicherung in der Pflege“ in BALK
Info, Heft 11, 4. Jahrgang, 3/93
MIS,
U.: „Controlling im Krankenhaus“, Fachhochschule Rheinland-Pfalz, Abteilung II,
Studiengang Krankenhausmanagement, 1996
PETERS/SCHÄR
(HRSG.): „Betriebswirtschaft und Management im Krankenhaus“, Ullstein Mosby,
Berlin 1994
SCHÖNING/LUITHLEN/SCHEINERT:
„Pflege-Personalregelung“, Verlag W. Kohlhammer, 1993
STÖSSER,
v., A.: „Pflegestandards“, 2. Auflage, Springer Verlag, 1993, S. 2
TUSCHEN/QUAAS:
„Bundespflegesatzverordnung“, 2. Auflage, 1995, Kohlhammer Verlag, Stuttgart
WHO: Ein Positionspapier zur Krankenpflege 1.2 von Hall, D., 1980