Aufgaben und Funktion eines Diplom Pflegewirtes im Pflege- und Medizincontrolling
Von Dipl. Pflegewirt Thorsten Müller in: Die
Schwester – Der Pfleger 12/96
Die
Einführung eines leistungsbezogenen Entgeltsystems setzt die Krankenhäuser
unter hohen Kostendruck. Es gilt nun die Arbeitsprozesse sowie alle wirksamen Anreize
und Möglichkeiten für mehr Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und
Eigenverantwortung auszuschöpfen, ohne die Ansprüche an Qualität und Humanität
der Leistungen und Arbeit zu gefährden und sich dem Wettbewerb zu stellen.
Thomas Alva Edison sagte einmal: Wenn wir alles täten, wozu wir imstande sind,
würden wir uns wahrscheinlich in Erstaunen versetzen.
Es werden nun bewährte Managementmodelle aus
der Wirtschaft übernommen und Krankenhäuser in eine GmbH umgewandelt. Ändert
sich aber außer der Rechtsform weder die Aufbau- noch die Ablauforganisation,
sind diese Unternehmen zunächst nicht viel mehr, als Gesellschaften mit
beschränkter Hoffnung. Der Wandel vom Verwalten zum Managen lässt sich nicht
über eine Rechtskonstruktion erreichen, wohl aber über eine Veränderung der
Macht- und Einflussfaktoren auf der Führungsebene.
Jetzt
steht das Krankenhaus vor der Entscheidung. Pflegewirte oder Betriebswirte mit
der Aufgabe der Umstrukturierung zu betrauen. Folgendes Beispiel zeigt auf,
dass Pflegewirte für diese Aufgabe besonders qualifiziert und damit, so meine
Überzeugung, konkurrenzlos sind.
Patientenorientierte
Leistungserfassung, internes Budgetieren und eine straffe Controllinginstanz
dienen vor Ort dazu, Leistungstransparenz in den Krankenhäusern zu schaffen und
den Weg zu ebnen, eine Äquivalenz zwischen angebotener medizinischer,
pflegerischer Leistung und dem zu zahlenden Preis herbeizuführen. Es ist leider
eine Tatsache, dass weder die im Krankenhaus tätige Verwaltungsleitung Einsicht
in medizinisch-pflegerische Sachverhalte noch die Pflegekräfte und Ärzte
Einsicht in betriebswirtschaftliche Zusammenhänge haben. Um diese Lücke zu
schließen sowie die Kosten- und Leistungsstruktur innerhalb der leistungsbezogenen
Entgelte sowie die Erlössituation des Krankenhauses zu optimieren und die
harmonische Kooperation der einzelnen Berufsgruppen synergistisch zu fördern,
wurde im Ketteler Krankenhaus Offenbach/Main
sowie im St.
Hildegardis-Krankenhaus Mainz, die Stabsstelle Pflege- und Medizincontrolling,
welche mit je einer angehenden Pflegewirtin der Katholischen Fachhochschule
Mainz besetzt wurden, geschaffen.
Beispielhaft
soll hier die Tätigkeit des Pflege- und Medizincontrollings im Ketteler
Krankenhaus Offenbach/Main aufgezeigt werden.
Das
Ketteler Krankenhaus ist ein Haus der Grund- und Regelversorgung mit folgenden
Fachabteilungen: Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe,
Anästhesie und interdisziplinäre Intensivmedizin sowie den Belegarztabteilungen
HNO und Orthopädie. Krankenhausträger sind, ebenso wie für das St.
Hildegardis-Krankenhaus Mainz, die Schwestern von der Göttlichen Vorsehung
Mainz e. V. Provinz St. Martin.
Die drei
Berufsgruppen (Pflegedienst, Verwaltung, Ärztlicher Dienst) sind in einem
typischen Stabliniensystem mit daraus resultierendem geteiltem Direktorium
organisiert. Das Controlling setzt sich aus einem betriebswirtschaftlichen
Controlling, in Person eines Dipl. Volkswirtes, und einem Pflege- und
Medizincontrolling, in Person einer cand. Pflegewirtin im berufsbegleitendem
Studium der Katholischen Fachhochschule Mainz, zusammen. Diese Zweiteilung des
Controllings erfolgte, um das jeweilige betriebswirtschaftliche mit dem pflegerisch-medizinischem
Fachwissen synergistisch zu verbinden und damit die „natürliche Feindschaft“
zwischen der Verwaltung und dem pflegerisch-medizinischen Dienst zu überwinden
sowie die Akzeptanz zur Darstellung der Einsparpotentiale innerhalb der Pflege
und der Medizin zu erhöhen.
Als
Supervisor für beide Krankenhäuser fungiert meine Person. Durch Kooperation
zwischen dem Pflege- und Medizincontrolling und der Katholischen
Fachhochschule, Fachbereich Pflege, wird der Theorie-Praxis-Transfer während
des berufsbegleitenden Studiums in diesen beiden Krankenhäusern erleichtert und
evaluiert. Entsprechendes gilt auch für die vierwöchigen Praktika, welche die
Studenten dieser Fachhochschule im Grundstudium absolvieren müssen. Auch hierzu
stehen die beiden Krankenhäuser mit Praktikumstellen im Pflege- und
Medizincontrolling zur Verfügung, die auch sehr frequentiert werden.
Das
Pflege- und Medizincontrolling fungiert, wie bereits dargestellt, als
Schnittstelle zwischen Pflegedienst, Medizin und Verwaltung und ist
organisatorisch dem Direktorium des Krankenhauses direkt unterstellt und ist
somit auch Ansprechpartner für den Träger. Dies findet seine Erklärung darin,
dass strategische, strukturverändernde und langfristige
Managemententscheidungen in der Zuständigkeit und Verantwortung des Krankenhausdirektoriums
liegen. Dem Krankenhausträger obliegt die erfolgsbezogene Überwachung der
Krankenhausleitung hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben und dem fällen von
Grundsatzentscheidungen.
Nun möchte ich Ihnen
die Anforderungen an die Stabsstelle Pflege- und Medizincontrolling
darstellen:
„Controlling bedeutet nicht <Kontrolle>,
sondern kann vielmehr mit dem englischen Wort <to control> erklärt
werden, ist also im Sinne von <steuern>, <regulieren> zu verstehen.
Controlling = funktionsübergreifendes
Steuerungsinstrument zur Unterstützung des Managements beim unternehmerischen
Entscheidungsprozeß
Controlling = Führungsunterstützungssystem,
das in die Zukunft wirkt. Es umfasst Informationsversorgung und
zukunftsorientierte Informationsauswertung zur
Unterstützung der Führung bei der Entscheidungsfindung in komplexen
Systemen.
Es stehen also nicht
Kontrollprozesse in Form von Schuldzuweisungen im Mittelpunkt des Controllings
sondern die Gestaltung von zukünftigen Prozessen. Es bedeutet auch eine
zielorientierte Steuerung der Geschäftsabläufe innerhalb eines Geschäftsjahres.
Dieser
spezialisierte Stab vereinigt die Aufgaben der Informationssammlung, deren
Verarbeitung und Weiterleitung, sowie die Beratung, Planung und Kontrolle.
Diese Stabsstelle erfüllt nur beratende und begleitende Funktionen. Weil diese
Stabsstelle in dieser Form keine persönlichen Vorteile aus einer Veränderung
ziehen können, wird auf deren Vorschläge von allen Beteiligten häufig
sachlicher eingegangen, als auf die Vorschläge von vorgesetzten Stellen. Einer
Stabsstelle werden von den Mitarbeitern weniger persönliche Vorbehalte und
Vorurteile unterstellt. Dadurch kann auf einer objektiven Ebene effizient und
problemlösungsorientiert zusammengearbeitet werden.
Diese
Stabsstelle wurde mit einem Studenten des Studiengangs Pflegeleitung der
Katholischen Fachhochschule in Mainz besetzt, dessen Studienziel es ist, die
Studierenden durch ein praxisbezogenes, auf wissenschaftlicher Grundlage
basierendes Studium zu befähigen, selbständig wissenschaftliche Erkenntnisse
und Methoden zu analysieren, zu interpretieren und anzuwenden.
Durch die
Studienbereiche Pflegewissenschaft, Management sowie Ökonomie und Medizin
werden die erforderlichen Kenntnisse für diese Tätigkeit erworben. Weiterhin
wird für diese Stabsstelle die Fachweiterbildung Intensivpflege oder Operationsdienst,
sowie Erfahrung und Qualifikation im mittleren Management vorausgesetzt.
Plakativ möchte ich Ihnen einen kurzen Ausschnitt aus
dem komplexen Aufgabenfeld dieser Stabsstelle aufzeigen:
Der
Inhaber dieser Stabsstelle erarbeitet u. a. mit dem Pflegedienst
Stellenbeschreibungen, Tätigkeitsstandards und Standardpflegepläne, mit den
Ärzten und dem pflegerischen Dienst Critical
Pathways. Critical Pathways legen
bei einer bestimmten Diagnose oder Behandlung die optimale Vorgehensweise
bezüglich der Schlüsselinterventionen für alle Disziplinen fest, die konzipiert
wurden, um die angestrebten Resultate beim Patienten zu erzielen. Damit wird
das Ziel erreicht, keine Maximierungstendenzen zu indizieren und dabei häufig
im Grunde genommen entbehrliche Leistungen als unabdingbar notwendig zu
deklarieren und in Kauf zu nehmen, ohne Berücksichtigung der dabei entstehenden
Kosten.
Da durch
die neuen Entgeltformen die Ärzte unmittelbar Budgetverantwortung übernommen
haben, d. h. durch die Festlegung der ICD und ICPM wird am Ende der Behandlung
der Abrechnungsmodus festgelegt, bietet die Stabsstelle Hilfe bei der Zuordnung
der entsprechenden Entgeltform an, um das verbleibende Restbudget damit zu
entlasten. Auch die Überprüfung der Abrechnungsart sowie die Freisetzung der
Abrechnung erfolgt durch dieses Stelle. Sie hat also unmittelbar Einfluss auf
die Erlöse des Krankenhauses.
Um evtl.
Verweildauerverlängerungen durch nosokominale Infektionen vorzubeugen,
kooperiert sie eng mit der Hygienefachpflegerin. Die Deutsche
Krankenhausgesellschaft veröffentlichte das Ergebnis einer Studie, nach der die
Infektionsrate für Patienten in Akutkrankenhäusern zwischen 5,7 und 6,3 Prozent
lag. Ein großer Teil der Erkrankungen verläuft „normal“, es kommt jedoch zu
einer Verlängerung des Hospitalaufenthaltes von zehn - zwölf Tagen. Dies
bedeutet innerhalb der Fallpauschalen, da die Grenzverweildauer tangiert wird,
einen empfindlichen Verlust.
Weiterhin
kooperiert sie u. a. mit dem Einkauf, der Patientenverwaltung, Physikalischen
Therapie, Labor etc., also interdisziplinär mit allen Leistungserbringer des
Krankenhauses, damit für die Kalkulation des neuen Entgeltsystems die
benötigten Daten zur Verfügung stehen bzw. Änderungen z. B. in der
Ablauforganisation erreicht werden können.
Damit wären wir auch schon bei der
Kostenausgliederung der Fallpauschalen und Sonderentgelte angelangt. Diese
Stelle ist für die Nachkalkulation dieser pauschalierten Entgelte zuständig. Es
wurde ein Kalkulationsschema entwickelt, was es uns derzeit erlaubt, die
Normal-Kosten jeder erbrachten Fallpauschale oder Sonderentgeltes in Form der
Vollkostenrechnung einmal jährlich zu überprüfen. Auch die Qualitätssicherung
bei diesen Entgeltformen wird durch diese Stabsstelle in Kooperation mit den
operativ tätigen Ärzten durchgeführt.
Zu den weiteren Aufgaben gehört die
betriebswirtschaftliche Schulung der Ärzte und Pflegekräfte.
Seit kurzem wird in enger
Kooperation zwischen der Pflegewirtin und dem Aufnahmearzt gemeinsam entschieden,
welcher Versorgung der Patient nach § 39 SGB V (vor- oder nachstationär,
ambulante Operation, teil- oder vollstationär) zugeführt wird. Als
Entscheidungshilfe stehen neben der medizinischen und pflegerischen Diagnose,
das häusliche Umfeld und die medizinisch-pflegerische Infrastruktur am Wohnort
des Patienten, auch die aktuellen Belegstatistiken des Krankenhauses zur
Verfügung. Auch die korrekte Verteilung der Patienten auf die jeweilige
Fachrichtung sowie die Steuerung der Belegung auf Station anhand der täglichen
Einstufung nach der P-PR, trotz ihrer Aussetzung, erfolgt durch einen Konsens
zwischen der Pflegewirtin und dem Aufnahmearzt. Um dies umzusetzen wurde, unter
Federführung des Pflege- und Medizincontrollings, die Aufnahmeprozedur neu
gestaltet und die Abläufe, wie die Kooperation der einzelnen Berufsgruppen,
harmonisiert.
Kombiniert mit regelmäßigen
Pflegevisiten auf den einzelnen Stationen und Fallbesprechungen durch die
Pflegewirtin mit den betreffenden Ärzten und Pflegekräften, werden
Fehlbelegungen vermieden.
Auch die Ablaufprozesse, als
Ergebnisse der von ihr durchgeführten Nachkalkulation der vor- und nachstationären
Behandlung sowie dem ambulanten Operieren, werden durch die Pflegewirtin
modelliert.
Zwei Tätigkeitsfelder möchte ich
Ihnen im folgenden etwas differenzierter darstellen. Zum einen das OP-Management, zum anderen der Umgang mit den Krankenkassen.
Der OP-Bereich ist unbestritten einer der
kritischsten Teile eines Krankenhauses. Aufgrund seiner zentralen Funktion mit
vielen Schnittstellen zu anderen Abteilungen, wird der OP zu einem
Kristallisationspunkt bestehender Probleme in Abläufen und Prozessen.
Anhand der täglich gemeldeten
OP-Ressourcen werden in Absprache durch den Aufnahmearzt mit dem OP-Manager die
Patienten zur elektiven OP einbestellt. Dies geschieht, wie die vorbereitenden
und abklärenden Untersuchungen, im Rahmen der vorstationären Versorgung. Nicht
das freie Bett bestimmt im operativen Fachbereich das Einbestellen des
Patienten, sondern die OP-Ressource.
Ein
wesentlicher Ansatzpunkt zur Optimierung der OP-Organisation, ist die tägliche
realistische Planung der Eingriffe während der Regelarbeitszeit und die
Termindisziplin der Operateure. Die Realisierung dieser Punkte wird in einer
interdisziplinären autonomen Steuerung durch einen OP-Manager gesehen. Dieser
OP-Manager wird durch den Chefarzt der Anästhesie repräsentiert und ist dem
Direktorium der Klinik direkt unterstellt. Seine Befugnisse wurden in einer
Stellenbeschreibung schriftlich fixiert.
Am Vortag
werden bis 14 Uhr die geplanten Operationen dem OP-Manager gemeldet. Aufgrund
des Critical Pathways und der Eingriffsklassen jeder Fachabteilung, die von der
Pflegewirtin derzeit ermittelt werden, werden die geplanten Operationen auf die
einzelnen OP-Säle zukünftig fachübergreifend zugeteilt. Aufgrund dieser Planung
kann nun das vorhandene Personal optimal eingesetzt werden. Notfälle oder
zusätzliche Operationen werden dem OP-Manager unmittelbar gemeldet und dieser
entscheidet letztendlich ob, wann und wo diese Eingriffe durchgeführt werden.
Ein weiteres
zeitintensives und mitunter nervenaufreibendes Tätigkeitsfeld, stellt der
Umgang mit den Krankenkassen dar.
Durch das neue Entgeltsystem
und
die damit verbundenen Kombinationsmöglichkeiten, bleiben Widersprüche durch die
Krankenkassen nicht aus. Auch hier wird das Pflege- und Medizincontrolling
gefordert. Es gilt nun Arzt- und OP-Berichte zu analysieren, die gesetzlichen
Rahmenbedingungen und Kommentare, sowie die Empfehlungen der Spitzenverbände
der Krankenkassen wie der Deutschen Krankenhausgesellschaft
zu kennen und
Gespräche mit den Ärzten zu führen, um die Forderung des Krankenhauses
durchzusetzen oder in Zusammenarbeit mit einem Juristen die Klage argumentativ
für das Sozialgericht vorzubereiten. Es gilt der Merksatz: so wie in der LKA
(Leistungs- und Kalkulationsaufstellung) kalkuliert wurde, so wird auch abgerechnet,
damit eine „Punktlandung“ am Ende des Geschäftsjahres erreicht wird. Das Ziel
ist es, die Ausgleichsmechanismen der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) zu
umgehen und damit ggf. einer Budgetsenkung in der nächsten
Pflegesatzverhandlung vorzubeugen. Da manche Krankenkasse entgegen den
Landesverträgen nach § 112 SGB V und der herrschen Rechtsmeinung die
deklaratorische Kostenzusagen, auch retrospektiv, befristet oder z.B. anhand des
ICD´s in Kombination mit dem Lebensalter einfach entscheidet, die Operation
hätte auch ambulant erfolgen können, obliegt es auch hier der Pflegewirtin
argumentativ aktiv zu werden und die Kostenzusage einzuholen. Auch bei
Fehlbelegungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)
ist sie involviert und trägt Sorge, dass diese Prüfungen anhand der kompletten
Krankenakte, im Beisein des Chefarztes und ihrer Person in der Klinik zeitnah
durchgeführt werden.
Das Pflege- und Medizincontrolling
ist auch direkter Ansprechpartner bei Anfragen der Krankenkassen oder des
MDK`s, d.h. alle Anfragen (schriftlich oder fernmündlich) laufen hier auf.
Abschließend möchte ich wie folgt
zusammenfassen:
Der heutige Krankenhausbetrieb fordert
von der Pflege und der Medizin ein modernes, die ökonomischen Rahmenbedingungen
berücksichtigendes Führungsverhalten. Hierzu gehört auch eine Berücksichtigung
der kosten- und leistungsmäßigen Parameter unter humanitären Gesichtspunkten.
Es ist nicht länger akzeptabel,
dass viele leitende Krankenhausärzte ihre klinische Autonomie d.h. ihre diagnostisch-therapeutische
Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, auch auf Bereiche der
Organisation und der Finanzgebarung ausdehnen und den Vollzug ihrer ärztlichen
Aufgaben auch unter organisatorischen Aspekten als ihre eigenständige Tätigkeit
ansehen; weitgehend ohne Rücksicht auf die dadurch entstehenden Kosten
einerseits und den durch die Finanzierung begrenzten Finanzrahmen des
Krankenhauses andererseits. Für viele leitende Krankenhausärzte sind sowohl der
Pflegedienst als auch die Versorgung und die Verwaltung nur Mittel zum Zweck,
um ihre klinisch eigenständige Tätigkeit durchführen zu können. Pflegedienstleitungen
und Chefärzte werden seitens der Verwaltung oft nicht am Entscheidungsprozeß
über die Personal- und Finanzpolitik beteiligt und werden damit von der
ökonomischen Verantwortung ausgeschlossen.
Eine kontinuierliche Zusammenarbeit, mehr
Interdisziplinrarität, weniger Polarisierung und mehr Kooperation statt
Konkurrenz, ist unumgänglich.
Zukünftig wird man vermehrt die Arbeitsorganisation
analysieren müssen, d.h.
Ø
wie sind die Organisationsstrukturen?
Ø
Wo bestehen Schnittstellenprobleme, Überschneidungen
und Leerläufe?
Ø
Wo können Arbeitsabläufe gestrafft werden?
Ø
Wie können vorhandene Ressourcen besser genutzt werden?
Ø
Wie können Reibungsverluste aufgefangen werden?
Ø
Wo muss die Ausstattung verbessert werden und welche
Arbeitsmittel müssen bereitgestellt werden?
Es müssen Personalstrategien entwickelt werden und ein ständiger
Optimierungsprozess ablaufen, der es erlaubt alle Mitarbeiter, Ärzte wie
Pflegekräfte und Verwaltungsangestellte, miteinzubeziehen.
Um nun diese betriebswirtschaftlichen
Aspekte im täglichen Routinebetrieb umzusetzen, müssen sich die
Krankenhausträger schnell auf die grundlegenden Veränderungen einstellen. Für
ihre unternehmerischen Entscheidungen werden Sie differenzierte Informationen über die in Ihrem Krankenhaus behandelten Patienten und die erbrachten
Leistungen, sowie über die Kosten und Erlöse Ihres Krankenhauses benötigen. Noch wichtiger ist, dass Sie diese Informationen für
grundlegende strategische Entscheidungen nutzen. Ihr Bindeglied ist der Pflegewirt im Controlling.
Aus diesem Grund sind die Pflegewirte für das moderne Management wichtig. Nur diese Berufsgruppe vereinigt pflegerisches, medizinisches und betriebswirtschaftliches Wissen. Sie kennen die Befindlichkeiten jeder Berufsgruppe im Krankenhaus und kennen den Krankenhausbetrieb durch ihre vorhergehende Tätigkeit als Pflegekraft und dadurch werden sie von allen Berufsgruppen akzeptiert.